Hier erhalten Sie Informationen zum Übertritt an weiterführende Schulen

A: Von der Grundschule ins Gymnasium

Aa: Welchen Anforderungen soll ein Kind beim Übertritt ans Gymnasium gewachsen sein?

B: Von der Grundschule in die Realschule (R6)

C: Das Übertrittszeugnis

Von der Grundschule ins Gymnasium

Durchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
(Übertrittszeugnis)

- mit Notendurchschnitt von bis zu 2,33 uneingeschränkt möglich

- in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht -
erreicht man im Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik die Note 4, ist ein Übertritt nach Willen der Eltern möglich

- aus der 5. Klasse Hauptschule ist ein Übertritt mit einem Notenschnitt von 2,0 aus den Fächer Deutsch oder Mathematik möglich - Notenschnitt schlechter ---> kein Probeunterricht mehr möglich!

Anforderungen beim Übertritt ans Gymnasium

Die aufgeführten Vorstellungen, abgeleitet aus den Erfahrungen mit Fünftklässlern und aus der Orientierung an den kultusministeriellen Lehrplänen, sind lediglich als Hinweise zu verstehen, die den Kindern den Übertritt ans Gymnasium erleichtern sollen. Selbst wenn ein Kind den geäußerten Anforderungen entspricht, kann man noch nichts Endgültiges über die langfristigen Chancen eines Kindes auf dem Gymnasium sagen.

1.Fertigkeiten im Sprechen, Erzählen und Wiedergeben von Texten

Von Vorteil für das Kind ist eine klare Aussprache im Unterricht, die sich am Hochdeutschen orientiert, sowie die Kenntnis der Gesprächsregeln (ausreden lassen, zuhören, treffend antworten). Das Kind sollte frei erzählen können und in der Lage sein, den Inhalt aus Erzähl- und Sachtexten (ca. 1/3 Seite) wiederzugeben bzw. nachzuerzählen. Es sollte dabei möglichst in vollständigen Hauptsätzen sprechen ohne dauernd Satzanfänge wie "und" bzw. "dann" zu verwenden. Das Auswendiglernen und Vortragen von altersstufengemäßen Gedichten wird von den Kindern auf dem Gymnasium auch zum Gedächtnistraining und zum Ausbau der Merkfähigkeit erwartet.

2.Fertigkeiten beim Lesen

Das Kind sollte eine Buchseite zusammenhängend und sinngemäß erfassen können, Satzzeichen erkennbar hören lassen, sinnvolle Pausen einlegen, inhaltlich betonen, auch unbekannte Wörter zügig erlesen und den Text in einem angemessenen Tempo vortragen können. Für die Auffassungsgabe und das sprachliche Verständnis eines Kindes, für seine Schreib- und Lesekompetenz, für die Bildung eines aktiven und passiven Wortschatzes ist auch die Kenntnis von Kindersachbüchern und Kinderliteratur sehr von Vorteil.

3.Fertigkeiten beim Schreiben

Rechtschreibung
Der Grundwortschatz der Grundschule sollte sehr gut bis gut beherrscht werden. Die einfache Zeichensetzung (Punkt, Ausrufe- und Fragezeichen), die Regeln für Mitlautverdopplung, bezeichnete Dehnungen, die Schreibung des s-Lautes und besondere Fälle der Trennung sollen gesichert sein.

Aufsatz
Die Gedanken sollten zusammenhängend in grammatikalisch richtigen Sätzen wiedergegeben werden. Ein Gespür für unnötige, gleichförmige und damit langweilige Wiederholungen muss entwickelt sein, so dass die Schüler auf Abwechslung in der Wortwahl und im Satzbau achten. Sie sollen sowohl sachbetonte wie auch erlebnisbetonte Textarten unterscheiden können.

Grammatik

Die Schüler sollen unterscheiden können:

Grundwortarten ( Namen-, Zeit-, Eigenschafts- Zahl- Fürwort und Begleiter)
Satzarten (Erzähl-, Frage-, Ausrufe-, Aufforderungssatz) .
Wortbestandteile (Wortstamm, Vorsilben, Nachsilben, Endung)
Satzglieder (Satzgegenstand, Satzaussage, Ergänzungen, Orts- und Zeitangabe)
Tempora (Gegenwart, 1. und 2. Vergangenheit, Zukunft)Kasus (Wer oder Was-Fall, Wessen-Fall, Wem-Fall, Wen oder Was-Fall)
Einzahl, Mehrzahl, Grundform

Sehr schnell führen wir die lateinischen Begriffe ein, die wiederum für die Fremdsprachen von Bedeutung sind.

4.Fertigkeiten im Zuhören und Argumentieren

Das Kind soll ungefähr drei bis fünf Minuten nicht nur dem Lehrer, sondern auch seinen Mitschülern durchgehend zuhören können, um anschließend mit Fragen oder im Gespräch deutlich zu machen, dass es das Gehörte sinngemäß aufgenommen hat. Es soll beweisen, dass es Meinungen darlegen, begründen und kritisch hinterfragen kann.

5.Arbeitshaltung

Ein klares Schriftbild und ein hohes Schreibtempo erleichtern dem Schüler insgesamt die Arbeit. Das Kind sollte in der Lage und willens sein alle Aufgaben regelmäßig, vollständig und sorgfältig anzufertigen. Interesse und Selbstständigkeit des Schülers bei der Suche nach Lösungen ist ebenfalls in allen Fächern angebracht, häufige Rückfragen beim Lehrer wegen organisatorischer Abläufe sind zu vermeiden. Auf dem Gymnasium wird auf die Kinder eine deutliche Steigerung des Arbeitstempos zukommen.

6.Mathematik

Das Fach Mathematik fordert die Vertrautheit mit dem großen und kleinen Einmaleins, sicheres Kopfrechnen, die Beherrschung der Grundrechenarten und mathematisch korrekte Schreibweisen. Die bereits oben angeführten Punkte zur Arbeitshaltung, sowie die Anlage zum selbstständigen Denken und Arbeiten in einer überschaubaren Zeit und die Fähigkeit zum konzentrierten Lesen und Erfassen von Sachaufgaben sollen beim Schüler ausgeprägt sein.

Übertritt in die Realschule


Durchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (im Übertrittszeugnis):

- bis 2,66: Übertritt uneingeschränkt möglich

- 3,00 oder schlechter: Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht - erreicht man im Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik die Note 4, ist ein Übertritt nach Willen der Eltern möglich

-
aus der 5. Klasse Hauptschule ist ein Übertritt mit einem Notenschnitt von 2,5 aus den Fächer Deutsch oder Mathematik möglich - Notenschnitt schlechter ---> kein Probeunterricht mehr möglich!


Schüler der 4. Klassen mit 3,00 oder schlechter, die sich ohne Erfolg dem Probeunterricht an einem Gymnasium unterzogen haben, können, wenn sie an die Realschule übertreten wollen, am dortigen Probeunterricht zum allgemeinen Nachtermin ("möglichst in den letzten Tagen der Sommerferien") teilnehmen.

Das Übertrittszeugnis

In welchem Fall benötigt mein Kind ein Übertrittszeugnis?
Jeder Schüler, der an die Realschule oder an das Gymnasium wechseln möchte, benötigt ein Übertrittszeugnis - auch dann, wenn er im Probeunterricht seine Fähigkeiten erst unter Beweis stellen muss. Für den Wechsel an die Hauptschule ist kein Übertrittszeugnis erforderlich.

Wer bekommt ein Übertrittszeugnis?
Ab diesem Schuljahr erhalten alle Schüler der 4. Jahrgangsstufe automatisch ein Übertrittszeugnis. Eine Beantragung ist nicht notwendig.
Schüler der 5. Jahrgangsstufe treten mit dem Jahreszeugnis und dem entsprechenden Schnitt über, ein spezielles Übertrittszeugnis gibt es nicht mehr.
Das Übertrittszeugnis wird in den ersten drei Unterrichtstagen des Monats Mai ausgegeben. In Ausnahmefällen können Sie auch später noch ein Übertrittszeugnis bekommen und Ihr Kind an einer weiterführenden Schule anmelden, sofern trifftige Gründe (z.B. gesundheitlicher Art) vorliegen.

Das ausgestellte Übertrittszeugnis berechtigt nur zum Übertritt im direkt darauffolgenden Schuljahr. Zu einem späteren Zeitpunkt müsste die Eignung neu nachgewiesen werden.

Welche Elemente enthält das Übertrittszeugnis?
Jahresfortgangsnoten:
Die Noten zeigen den aktuellen Leistungstand in allen Fächern. Jede Note bildet sich aus allen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen in dem jeweiligen Fach von Schuljahresbeginn bis zur Erstellung des Übertrittszeugnisses.

Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht:
Diese Durchschnittsnote ist entscheidend für den Übertritt.

Pädagogisches Wortgutachten:
Dieses Gutachten gibt Anlagen, Neigungen und Fähigkeiten des Schülers wieder.

Zusammenfassende Beurteilung:
Sie stellt die Eignung für den Übertritt auf die jeweilige Schulart fest.