Was sie zur Einschulung 2012 alles wissen sollten!

Die Einschreibung findet am Montag, 16.04.12 und Dienstag, 17.04.12 ab 13.30 Uhr in den Klassenräumen der Grundschule an der Floßmannstr. 2 statt. Alle Eltern haben einen persönlichen Einschreibetermin erhalten, der bitte unbedingt eingehalten werden muss.

Der zweite Informationsabend zur Einschulung findet am Donnerstag, 24.05.12 um 19.30 Uhr in der Aula der Grundschule an der Floßmannstr. 2 statt. Zu diesem Termin wollen wir sie über den Begriff Schulfähigkeit aus Sicht der Grundschule, den sicheren Schulweg und Details zur Klassenbildung informieren.

Einen ersten Einblick in den Fragenbereich Schulfähigkeit erhalten Sie im folgenden Informationstext:

Hier erhalten Sie Informationen zu folgenden Fragen:

1. Welche Bedingungen zur Aufnahme in die Grundschule müssen erfüllt werden?

2. Wie läuft die Einschulung für Sie als Eltern ab?

3. Wann gilt Ihr Kind als schulfähig?

4. Was ist zum Schulanfang weiter wichtig?

Was sind die Aufnahmebedingungen?

Grundlage für die Schulaufnahme bildet Art. 37 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) - Neuregelung1 - gesetzliche Grundlage steht noch aus.

• Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Semptember1 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden oder unter den Voraussetzungen des Abs. 2 Satz 6 die Einschulung nicht wahrgenommen haben

 --> Kinder, die im Oktober - Dezember 2006 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern freiwillig eingeschult werden. Wollen Eltern diese Option nicht wahrnehmen, gilt das nicht als Rückstellung2.

• Ferner kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein im Januar 2007 geborenes Kind vorzeitig eingeschult werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird; ein schulpsychologisches Gutachten ist erforderlich.

1 Die Neuregelung der Einschulung setzt den Stichtag für die Einschulung wieder auf den 30. September zurück.
 
2Bei freiwilliger Einschulung ist für Kinder, die bis zum 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ein schulpsychologisches Gutachten nicht erforderlich.

Wie läuft die Einschulung für Sie als Eltern ab?

In den ersten Tagen des Februar 2012 erhalten alle Eltern von schulpflichtigen und "Kann-Kindern" ein Anschreiben der Schule mit allen notwendigen Informationen und einem Datenblatt zur genauen Erfassung der persönlichen Daten Ihres Kindes. Auf dem Anschreiben ist auch für alle "Muss-Kinder" bereits der Termin zur Einschreibung vermerkt.

Das Datenblatt geben Sie bitte komplett ausgefüllt unbedingt bis Mittwoch, 29.02.12 per Fax, Brief, persönlich wieder an die GS/MS Ebersberg zurück (Fax: 08092/25873, Baldestraße 20, 85560 Ebersberg)

Die Einschreibung erfolgt in diesem Jahr zum ersten Mal dem Muster eines Gruppenscreenings. Die Kinder werden entsprechend ihrer Kindergartengruppen in Kleingruppen zusammengefasst und von Lehrkräften und Erzieherinnen Ihres Kindergartens hinsichtlich ihrer basalen Fähigkeiten beurteilt. Sollten sich in diesem Screening Zweifel ergeben, ob Ihr Kind dem Schulalltag gewachsen ist, werden wir Sie in das sogenannte Schulspiel einladen. In diesem Schulspiel geht es darum, das Kind noch einmal genauer in einer "gespielten" Unterrichtsituation zu beobachten. 4-5 Kinder werden von einer Lehrkraft ca. 60min. beschult und von erfahrenen Grundschullehrkräften dabei beobachtet. Die Beobachtungen werden zusammengefasst und anschließend mit Ihnen in einem ausführlichen Beratungsgespräch besprochen. Schulspiel und Beratungsgespräche finden in der Woche der Einschreibung an der Grundschule Ebersberg statt.

Der Inhalt des Anschreibens zum Download:

Das Anschreiben an die Eltern der schulpflichtigen Kinder 2012

Das Datenblatt zur Erfassung aller schulpflichtigen Kinder 2012

Das Anschreiben an die Eltern der "Kann-Kinder" 2012

Das Formblatt für den Nachweis der schulärztlichen Untersuchung

Wann gilt Ihr Kind als schulfähig?

Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es körperlich, geistig-seelisch und sozial so weit entwickelt ist, dass es am Unterricht erfolgreich teilnehmen kann.
Kinder können aber auch vorzeitig aufgenommen werden.
Kinder können auch zurückgestellt werden, wenn sie noch nicht schulfähig sind.
Die Entscheidung trifft jeweils der Schulleiter. Er stützt sich dabei auch auf die Aussagen des Kindergartens und die Überprüfung der Schulfähigkeit durch eine erfahrene Lehrkraft. In Zweifelsfällen können Schularzt, Schulpsychologe, Beratungslehrer und weitere Beratungsdienste beteiligt werden.
 
 
  • Schulwegtraining:
    Gehen Sie noch vor dem ersten Schultag mit den Kindern mehrmals den Schulweg oder den Weg zur Bushaltestelle ab.
    Machen Sie auf Gefahrenquellen aufmerksam, üben Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
    Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg sicher alleine bewältigen kann.
    Sicherlich wird es Möglichkeiten geben, zusammen mit anderen Eltern und Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden.
  • Schulbus:
    Grundschüler haben ein Recht auf kostenlose Beförderung, wenn der Schulweg länger als zwei Kilometer ist oder eine gefährliche Wegstrecke benutzt werden muss. Zuständig ist dafür die Gemeinde oder der Schulverband. Den Antrag auf kostenlose Beförderung erhalten Sie bei der Schule.
  • Links- oder Rechtshänder? Wenn Sie beobachten, dass Ihr Kind vorwiegend mit der linken Hand arbeitet, sollten Sie die Schule spätestens zum Schuljahresbeginn darüber informieren. Zur Überprüfung einer eventuell vorliegenden Linkshändigkeit kann die Schulberatung hinzugezogen werden. Wenn festgestellt wird, dass Ihr Kind Linkshänder ist, darf es selbstverständlich auch in der Schule mit der linken Hand das Schreiben erlernen.